„Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen“ gemäß VO (EG) Nr. 1828/2006 (AGFVO)
Bei unseren Schulungsmaßnahmen handelt es sich um „Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen“ gemäß VO (EG) Nr. 1828/2006 (AGFVO).
Diesen Maßnahmen wird als Qualitätsnachweis die Verwendung des europäischen Referenzrahmens für Sprachen zugrunde gelegt.



